Ich bin Mutter

Ich bin Mutter

Hier finden Sie umfassende Informationen und weiterführende Hinweise, die Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten nach der Geburt zu verstehen. Von Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz bis hin zu den Verpflichtungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Tauchen Sie in die Welt des schweizerischen Mutterschutzes ein!

Im Mutterschaftsurlaub:

1.

Welche Ansprüche kann ich nach der Geburt meines Kindes geltend machen?

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2.

Ich möchte meine Stelle wechseln oder nicht mehr arbeiten. Darf ich kündigen?

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3.

Ich möchte der Arbeit noch etwas länger fernbleiben. Kann ich meinen Mutterschaftsurlaub verlängern?

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4.

Ich bin krank geworden. Verlängert sich dadurch mein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub?

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5.

Ich bin im Mutterschaftsurlaub und möchte nach den 8 Wochen Arbeitsverbot wieder mit der Arbeit beginnen?

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6.

Mein Partner/meine Partnerin möchte nach der Geburt eine Auszeit. Hat er oder sie ein Anrecht auf Vaterschaftsurlaub?

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Zurück am Arbeitsplatz:

1.

Ich habe nach dem Mutterschaftsurlaub wieder begonnen zu arbeiten. Bin ich verpflichtet Nacht- und Schichtarbeit zu leisten?

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2.

Meine Arbeit gilt als gefährlich oder beschwerlich. Wie lange gilt das Beschäftigungsverbot nach der Geburt meines Kindes?

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3.

Ich stille mein Kind. Kann ich am Arbeitsplatz weiter stillen und / oder Milch abpumpen?

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4.

Mein Kind ist krank. Was nun?

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